Wandfluh (1996)

Bildmaterial stammt von Probeinstallationen. Das Gesamtprojekt wurde nicht realisiert.

Fotografie der Wandfluh aus dem Helikopter. Foto: Alain Stouder.

Aufnahme aus dem Helikopter. Foto: Alain Stouder.

JURA LICHT MEER

Eine Lichtinstallation in den versteinerten Sanddünen der Wandfluh

Das kesselförmige, langgezogene Halbrund der Wandfluh ist ein offenes Tagebuch der Erdgeschichte, gibt es uns doch einen geologischen Einblick von mehr als 20 Millionen Jahren. Wie durch ein Fenster können wir in die geologische Vergangenheit und auf die Entwicklung unserer Umgebung blicken.
Mit Licht mache ich die reliefartigen Kalksandablagerungen des Jurameers sichtbar. Diese Schräg- und Kreuzschichtungen sind für Ablagerungen der Gezeitenzone typisch. Es sind grosse, untermeerische Dünen aus Kalksand, die auch heute noch in subtropischen und tropischen Gewässern entstehen.
Die Arbeit mit Licht in dieser grossen Landschaftsdimension ist eine Herausforderung. Damit der Aufbau dieser Fluh spürbar wird, müssen die Scheinwerfer ganz gezielt unter der zerklüfteten Wand positioniert werden. Mit einem Helikopterflug war der Überblick klar und einfach zu gewinnen. Bei der Arbeit im Gelände zeigte sich allerdings rasch, wie beschränkt und klein man sich als Mensch in dieser Landschaft fühlt.
Die Arbeit am Detail und gleichzeitig den Überblick auf das Ganze zu behalten sind die Voraussetzungen, damit das Projekt gelingt.
Die Ausführung dieses Land Art Projektes ist nur in Zusammenarbeit mit Behörden, Fachleuten und Helfern möglich. Die Kunstgesellschaft Grenchen möchte mit einer Lichtinstallation auf die 14. Grafiktriennale, die im September 1997 stattfindet, aufmerksam machen. Das Vorprojekt wird deshalb auch von ihr finanziert. Fachleute von den Städtischen Werken und vom Zivilschutz Grenchen arbeiten beim Vorprojekt mit und schaffen so die Grundlagen, damit dieses faszinierende Vorhaben 1997 realisiert werden kann.
Rund 35 Scheinwerfer mit einer Gesamtleistung von 40 kW braucht es, um die Wandfluh in ein anderes Licht zu tauchen. Dies entspricht einem Stromverbrauch von 8 Friteusen. Die Beleuchtung der ganzen Wandfluh kostet pro Nacht ca. 60.– Franken. Der geringe Stromverbrauch steht im Gegensatz zur aufwendigen Installation, die die strengen Sicherheitsvorschriften für Installationen im Freien erfüllen muss. Auch an die Mitarbeiter werden spezielle Anforderungen gestellt, denn das Gelände unterhalb der Wandfluh ist sehr steil und schwer zugänglich.
Die Wandfluh, das Wahrzeichen von Grenchen, neu erlebbar und sichtbar zu machen, ist eine schwierige, aber auch sehr faszinierende Aufgabe. Wenn sie das Ziel erreicht, den Menschen die Umgebung und die Natur näherzubringen, lohnt sich der Aufwand.
Denn, was ist der Mensch ohne eine intakte Natur, in der er sich integriert, mit welcher er lebt, die ihn beherbergt, ihn ernährt und seine Sinne weckt!

Ueli Studer
Oktober 1996

Kreuzschichtungen (Ablagerungen des Jurameers).

Bleistiftzeichnung Ulrich Studer

Drei Polabilder bearbeitet. Ulrich Studer

Scheinwerfertest mit Starkscheinwerfer (der für die Bergrettung entwickelt wurde).

Probebeleuchtungen der Kreuzschichtung mit elektrischen Scheinwerfern des Zivilschutzes Grenchen. Foto Alain Stouder.

Sitzungsprotokolle

Aktennotiz der Sitzung vom 12. Februar 1997

Internationale Triennale für Originalgrafik
Kunstgesellschaft Grenchen
Postfach 663
2540 Grenchen
Telefon und Fax +41 32 652 34 55

Jura Licht Meer – Eine Lichtinstallation in den versteinerten Sanddünen der Wandfluh

Aktennotiz der Sitzung vom 12. 2. 1997

Anwesend:
Boris Banga, Stadtpräsident
Ruedi De Toffol, Finanzverwalter
Jean-Michel Notz, Direktor städtische Werke
Peter Zwahlen, Zivilschutz
Heinz Westreicher, Präsident OK der 14. Interationalen Triennale
Ueli Studer, Künstler und Initiant der Lichtinstallation
Alexandra Studer
Anna Messerli, Sekretärin Triennale, Protokoll

Ueli Studer zeigt das Video, das während der Testphase gedreht worden ist. Er dankt den Mitarbeitern des Zivilschutzes und der städtischen Werke, ohne sie wäre die Realisierung dieses Vorprojekts nicht möglich gewesen.

Heinz Westreicher macht eine kurze Orientierung:
Die 14. Internationale Triennale für Originalgrafik findet vom 13.-28. September 1997 im Parktheater statt. Neben der Hauptausstellung, zu der ca. 70 internationale Künstler eingeladen wurden, finden vier Sonderausstellungen statt:

  • GSAMBA. Ein Querschnitt durch das druckgrafische Schaffen von Schweizer Künstler. :
    Sponsor Visa Schweiz. Mit dem Sponsoring der VISA gibt sich für die Triennale unter anderem die Möglichkeit, in der firmeninternen VISA-Zeitung (Auflage 500’000) zu werben.
  • Internet – Das Medium als Botschaft – Realisierung Toni Zulauf. Sponsoring Rado Uhren AG
  • Nikolai Makarov – Die Verschwörung – ein Dialog mit Rembrandt
  • Attersee – das grafische Gesamtwerk des Künstlers im Kunsthaus Grenchen.
  • Jura – Licht – Meer – eine Lichtinstallation in den versteinerten Sanddünen der Wandfluh. Sponsoring von Fr. 25’000.- bis 30’000.- zugesagt von ATEL.

Während der Dauer der Ausstellung sind verschiedene Sonderveranstaltungen geplant, so ein
Forum

  • «Politik und Wirtschaft». Der Anlass wird durch die kantonale Wirtschaftsförderung unterstützt und organisiert.
  • «Tag der Künstler» und vieles mehr.

Ueli Studer zu seinem Landart-Projekt Jura Licht Meer.
Die Wandfluh ist das Wahrzeichen von Grenchen und ausserdem ein Attraktionsort des Juras. Es drängt sich auf, diesen magischen Ort ins Bewusstsein der Grenchner Bevölkerung aber auch auswärtiger Gäste zu bringen.
Es wird es möglich sein, ausser dem Fachpublikum, das traditionsgemass die Triennale besucht, auch ein breiteres Publikum nach Grenchen zu ziehen. Carunternehmen werden angeschrieben, die Reise nach Grenchen mit einem kombinierten Besuch der Triennale und des Landartprojektes anzubieten.

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Ca. 20’000 Besucher haben in der Osternacht die Lichtinstallation in der Einsiedelei besucht.
Die Medien haben sehr ausführlich darüber berichtet, Fernsehen DRS und die Lokalfernsehen haben Berichte gesendet. Mit einem neuen grossen Landartprojekt kann mit einem grossen Interesse von Seiten der Medien gerechnet werden. Positive Wirkung für Grenchen.

Der Testlauf im Herbst 96 an der Wandfluh hat ergeben, dass die technischen Schwierigkeiten lösbar sind. Der Stromverbrauch ist eher gering (vergleichbar mit 7 Friteusen). Aufwendig ist hingegen die Installation der Beleuchtungskörper.

Ein ähnliches Projekt wird von Ueli Studer für die Landesausstellung 2001 eingegeben werden. Idee Höhenfeuer an den 3 Seen (Mont-Vully, Chasseral, 3. Berg). Projekt ist in Arbeit.

Geschätzte Kosten für Jura Licht Meer:
Vorprojekt Fr. 20’000.-
Materialkosten Fr. 15’000.-
Michel Notz korrigiert, das dies lediglich Mietkosten sind. Für die städtischen Werke; die das Material einkauft, sind dies Kosten von ca. Fr. 50’000.- Das Material wird auch der MIA und dem OK Grenchnertest vermietet.
Arbeitsaufwand
Zivilschuz – Personalkosten Fr. 2’200.-
Städtische Werke Personalkosten Fr. 21’000.-
Land Art Künstlerhonorar, Administration, Dokumentation, etc. Fr. 21’000.-
Fotograf, Spesen, PR, etc. Fr. 22’700.-
Die effektiven Kosten werden sich auf rund Fr. 100’000.- belaufen.

Jean-Michel Notz :
Die städtischen Werke haben bereits Fr. 8’000 für das Vorprojekt gesponsort.
Die Stromkosten für die Installation können von den städtischen Werken übernommen werden.
Von den Material- und Personalkosten schätzt er, Fr. 10’000.- übernehmen zu können.

Boris Banga:
Er wurde schon früh ins Projekt involviert und ist davon begeistert.
Unter Vorbehalt des Entscheides der GRK, steht die Stadt dem Projekt positiv gegenüber.
Boris Banga regt an, folgende Abklärungen zu treffen:

Bewilligungen einholen beim:

  • Bundesamt für Zivilluftfahrt, Maulbergstr. 9, 3003 Bern (evtl. über Peter Brotschi oder Urs Rupp, Regionalflugplatz)
  • Kantonales Amt Raumplanung, Abteilung Umweltschutz, Solothurn, Verantwortlicher: Franz Adam
  • Kontakt aufnehmen und Projekt vorstellen bei Hans Kubli, Gemeindepräsident Bettlach und beim Bürgerammann von Bettlach.
  • betroffene Eigentümer kontaktieren
  • Kontakt aufnehmen mit Regierungsrat Wallner und dem Präsidenten des Kantonalen Kuratoriums for Kulturförderung.
    Weitere Sponsoren müssen gesucht werden.

Ruedi De Toffol:
Er regt an, eine Defizitgaranite durch die GRK zu beantragen. Ueli Studer und Heinz Westreicher sind gebeten, das Projekt anfangs April in der GRK vorzustellen.

Peter Zwahlen:
Er versucht die fehlenden 32 Beleuchtungskörper über andere Zivilschutz-Stützpunkte zu erhalten.
Ueli Studer schätzt, dass für die Vorbereitungszeit ca. 3 Wochen vorgesehen werden sollen.

./. 3

In der Zeit zwischen dem 1.-5. September ist ein Einsatz des Zivilschutzes nicht möglich.
Absprache für die Vorbereitungsarbeiten zwischen Peter Zwahlen und Ueli Studer.

Grenchen, 13.2.1997/am

Protokoll Informationssitzung

Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Solothurn
Untere Sternengasse 2 Postfach 16 CH-4504 Solothurn
Telefon 032 627 23/24 Fax 032 627 95 92
E-mail: juerg.marti@awa.ktso.ch
URL http://www.marktplatz.ch/awa/

Walter Weber
Mitglied des Wirtschaftsrates
Höflistrasse 1
4532 Feldbrunnen
Tel. P: 032 622 78 44
Tel. G: 032 625 27 27
Fax G: 032 625 27 00

Adressaten siehe Rückseite

  1. Internationale Triennale für Originalgrafik 13. – 18. September 1997
    Lichtinstallation Ueli Studer «Jura Licht Meer» Wandfluh

Sehr geehrte Damen und Herren

Die kantonale Wirtschaftsförderung wurde durch die Departemente Bau und Volkswirtschaft beauftragt, mit den Verantwortlichen der Triennale und weiteren Interessierten sowie Vertretern der Opposition bzw. der Bürgergemeinde Bettlach als Eigentümerin Verhandlungen durchzuführen. Als Mitglied des Wirtschaftsrates wurde ich vor Wochenfrist mit dem Vorsitz betraut.

Dieser Auftrag ist offensichtlich mit der Hoffnung verknüpft, doch noch eine Einigung zu finden und gestützt auf eine sachliche Gegenüberstellung der Argumente und ein Abwägen möglicher flankierender Massnahmen die abschliessende Entscheidfindung herbeiführen zu können.

Die zeitlichen Gegebenheiten lassen leider für eine Terminfestsetzung nicht viel Spielraum und ich möchte mich zum vorneherein dafür entschuldigen, wenn ich Ihre Ferienzeit beanspruchen muss. Die Sitzung wurde wie folgt festgelegt:

Dienstag, 15. Juli 1997, 0900 Uhr
Sitzungsraum 1. Stock im Stadthaus Grenchen.

Ich lade Sie hiermit höflich ein, an dieser Zusammenkunft teilzunehmen und bitte Sie, sich im Verhinderungsfall entsprechend vertreten zu lassen. Sehr gerne bin ich auch bereit, mich vorgängig durch die verschiedenen Parteien entsprechend dokumentieren bzw. informieren zu lassen. Dabei möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass ich in diesen Tagen mit den notwendigen Projektinformationen sowie den relevanten Protokollen und Korrespondenzen der bisherigen
«Projekt-Geschichte» bedient wurde. Ich danke Ihnen im voraus für die Bereitschaft zu einem sachlichen Gespräch und ich freue mich auf ein faires Zusammentreffen.

Freundliche Grüsse
Walter Weber

Empfänger/Teilnehmer siehe Rückseite

Herr
Ueli Studer
Visueller Künstler
Verenastrasse 18
4522 Rüttenen

Einwohnergemeinde Bettlach
Herr Hans Kübli
Gemeindepräsident
Dorfstrasse 38
2544 Bettlach

Bürgergemeinde Bettlach
Herr Erich Walker
Bürgergemeindepräsident
2544 Bettlach

Stadtpräsidium Grenchen
Herr Boris Banga
Stadtpräsielent
Hôtel de Ville
2540 Grenchen

→ vertreten durch → [Einladung erfolgt direkt]

Baudirektion Grenchen
Herr Claude Barbey
Baudirektor
Dammstrasse 14
2540 Grenchen

Herr
Axe Budde
Biologe/Zoologe
Beim Tor
3856 Brienzwiler

Herr
Manfred Wyss
Jagdgesellschaft
Schlangenbrunnenweg 4
2544 Bettlach

Amt für Raumplanung
Herr Bernard Staub
Werkhofstrasse 59
4509 Solothurn

Herr
Heinz Westreicher
Präsident Triennale
Römerbrunnenweg 27
2540 Grenchen

Wirtschaftsförderung
Herr Dr. J. Marti
Unt. Sternengasse 2
4504 Solothurn

Protokoll der Sitzung vom 12. Mai 1997

Internationale Triennale für Originalgrafik
Kunstgesellschaft Grenchen
Postfach 663
2540 Grenchen
Telefon und Fax +41 32 652 34 55

PROTOKOLL der Sitzung vom 12. Mai 1997 betreffend Information über die
Lichtinstallation Jura-Licht-Meer in der Wandfluhgegend von Ueli Studer, Rüttenen

Anwesend:
Hans Bienz, Leiter Naturschutz, Bau-Departement
Jürg Froehlicher, Kantonsoberförster
Manfred Loosli, Beauftragter für Heimatschutz, Bau-Departement
Marcel Tschan, Jagd- und Fischereiverwalter
Clivia Wullimann, Rechtsdienst des Volkswirtschafts-Departementes

Ueli Studer, visueller Künstler
Heinz Westreicher, OK-Präsident 14. Int. Triennale
Alexandra Studer-Melar, Praktikantin 14. Int. Triennale (Protokoll)

Bienz begrüsst die Anwesenden unter Vorstellung ihrer Funktion. Zur Vorgeschichte informiert er, dass er im Oktober 1996 aufgrund des durchgeführten Vorprojektes an den Künstler Ueli Studer gelangt sei, mit der Nachfrage nach Orientierung über das Vorprojekt und dem Hinweis, Installationen dieser Art seien im Naturschutzgebiet Wandfluh-Bettlachstock bewilligungspflichtig (vgl. dazu vorhandene Aktennotiz). 1997 sei er über die verschiedenen Abklärungen der Triennale-Organisation mit den betroffenen Gemeinden in Kenntnis gesetzt worden, ohne jedoch, wie er dies in seiner Aktennotiz vom Okt. 1996 festgehalten hat, jemals direkt Projektinformationen der Organisatoren erhalten zu haben. Die heutige Sitzung diene denn auch hauptsächlich dem Zwecke einer umfassenden Information.

Studer erklärt die mangelnde Information bezüglich seines Projektes mit seinem Autounfall, der ihn über drei Monate handlungsunfähig machte und aufgrund der für Laien schwierigen Kompetenzverteilung im Kanton wurde von der Triennaleleitung via Franz Adam, Amt für Umweltschutz, angenommen, die Frage der Bewilligung sei weitgehend geklärt und es wurden diesbezüglich keine weiteren Abklärungen mehr vorgenommen.

Westreicher erläutert die Abfolge der bis heute getätigten Abklärungen und den Umfang der geplanten 14. Int. Triennale wie folgt:

Die 14. Internationale Triennale für Druckgrafik findet vom 13.-28. September 1997 statt; neben der Hauptausstellung mit ca. 70 Künstlern werden 4 Sonderausstellungen realisiert:

  1. GSMBA, Querschnitt durch das Schaffen von Schweizern Künstlern
  2. Internet, das Medium als Botschaft
  3. Nikolai Makarov, ein russischer Künstler
  4. Attersee – das grafische Gesamtwerk (Ausstellung von Wien nach Grenchen, danach nach Bonn)
  5. Jura-Licht-Meer – eine Lichtinstallation von Ueli Studer

Weiter sind verschiedene Sonderveranstaltungen geplant: Politik und Wirtschaft, Tag der Visionäre etc.
Zum Stand des Projektes von Ueli Studer erläutert Westreicher, dass nach einer ersten technischen Mach-barkeitsstudie vom September 1996 auch die finanziellen Mittel zugesichert werden mussten. Heute sei man in der Lage von einer Realisierung der Lichtinstallation zu sprechen und erst deshalb sei man nun an den Kanton gelangt. Ziel des Projektes Jura-Licht-Meer sei es, ein breites Publikum an die Triennale zu locken, das nicht ausschliesslich an Kunstausstellungen interessiert ist.

Studer zeigt das Video, das während der Testphase im September 1996 gedreht worden ist. Im Anschluss daran nimmt er Stellung zu Fragen der Anwesenden. Vorab gibt er seinem Befremden Ausdruck, dass er in der heutigen Phase des Projektes, nachdem er sich mit dem Felsmassiv Wandfluh umfangreich künstlerisch auseinandergesetzt hat, nun bereits seit Wochen gegen eine Verhinderung seines Projektes ankämpfen muss. Die Arbeiten am Objekt haben ihn etwa ein Jahr in Anspruch genommen, und er sei überrascht über das Vorhandensein einer formierten Gegengruppierung und nicht bereit, sich Gehässigkeiten von Jagdverei-nen oder politischen Verknüpfungen (der Hauptredner der Jäger sei früher Vorgesetzter des Amtes für

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Raumplanung gewesen) auszuliefern. Er sei erstaunt über das Nichtvorhandensein
von Visionen, von einer generellen Ablehnung der Kommunikation. Er werde jedoch den Entscheid des Kantons, bzw. die Verfügung des zuständigen Amtes akzeptieren und gemäss Rechtsmittelbelehrung das weitere Vorgehen bezüglich seines Projektes bestimmen. Er führt an, dass er bei einer Nicht-Durchführung seines Projektes bedaure, keinen aktiven Beitrag zur Verbesserung des schlechten Images der Jura-Südfussgegend geben zu können, und verweist auf Projekte, die er in andern Gegenden der Schweiz und Europa (Einsiedelei Verenaschlucht/ Nationalpark Lanzarote etc.) unter tatkräftiger Mithilfe der Behörden realisieren konnte.

Westreicher ergänzt, dass bei der Sitzung mit Vertretern der Jagdorganisationen drei Argumente gegen das Projekt genannt wurden, die er nachfolgend erklärt:

  1. Licht als Störung: Das Licht wird während der Dämmerung eingeschaltet und verursacht so keinen Licht-schaltereffekt. Die Dämmerung wird eher kurzfristig etwas verlängert.
  2. Rummel im Naturschutzreservat: Durch einen organisierten Pendelverkehr wird das Publikum geordnet hinaufgeführt, es ist nicht anzunehmen, dass Nichtortskundige die Strasse verlassen werden, die Zufahrtsstrasse zum Restaurant Bettlachberg wird für öffentlichen Durchgangsverkehr frühzeitig gesperrt.
  3. Sanfter Tourismus im Erholungsgebiet wird längerfristig in Frage gestellt: Das genau ist ein Anliegen des Künstlers, die Sichtbarmachung der Natur, damit der Mensch wieder vermehrt im Einklang mit ihr lebt, in diesem Sinne sind Informationspavillons geplant, über welche auch die Medien vorab berichten werden.

Loosli und Wullimann wünschen technische Details zu erfahren. Studer informiert, dass die 2,5 km lange und 100m hohe Wandfluh von ca. 30-35 Scheinwerfern beleuchtet wird, diese befinden sich auf Dreibeinstativen, die im geröllreichen Erdreich ohne bauliche Massnahmen verankert werden. Die Installationsarbeiten finden eine Woche vor dem 13. September statt, der Abbau wird in der ersten Oktoberwoche durchgeführt.
Zum Verkehrskonzept sei anzumerken, dass Toyota Schweiz Kleinbusse zur Verfügung stellen wird, die den Zuschauer bis zum Restaurant Bettlachberg bringt. Wanderer seien schwer zu kontrollieren, auch Aktivitäten seitens der Mountainbiker sei nicht voraussehbar. Varianten, welche den Zuschauer nicht in die Nähe der Wandfluhinstallation, dafür aber bspw. zur Arch-Brücke bringen könnten, seien nach rechtlichen Abklärungen des Kantons möglich bzw. noch zu erarbeiten. Bewachung der Installationen und Abfallbeseitigung wird durch eine Equipe gewährleistet.

Studer weist darauf hin, dass das Projekt von der Stadt Grenchen (Städt. Werke, Zivilschutz) tatktäftig unterstützt wird und auch als Referenzwerk für die Teilnahme der beiden Städte Solothurn und Grenchen an der Expo 2001 gelten kann. Die Beleuchtung der Wandfluh werde aber ein einmaliger Anlass, seitens des Künstlers ist keine Wiederholung geplant.

Es werden keine weiteren Fragen gestellt.

Weiteres Vorgehen:
Die Triennale-Leitung wird bis Ende Woche ein entsprechendes Gesuch an das Bau-Departement stellen, gemass Aussage des Rechtsdienstes ist eine Antwort bis spätestens Ende Juni 1997 zu erwarten.

Sitzungsdauer eine Stunde
Rüttenen, 12. Mai 1997/asm

Gesuch für Durchführung des Projektes Jura-Licht-Meer

Internationale Triennale für Originalgrafik
Kunstgesellschaft Grenchen
Postfach 663
2540 Grenchen
Telefon und Fax +41 32 652 34 55

Rüttenen, 12. Mai 1997
Bau-Departement
Amt für Raumplanung
Werkhofstrasse 59
4509 Solothurn

Gesuch für Durchführung des Projektes Jura-Licht-Meer

Sehr geehrte Damen und Herren
Basierend auf der Sitzung vom 12.5.97 (Sitzungsprotokoll beiliegend) stellen wir Ihnen nachfolgend das Gesuch für die Durchführung des Projektes Jura-Licht-Meer.

  1. Ausgangslage

Mit der 14. Internationalen Triennale für Originaldruckgrafik vom 13.-28.9.97 im Parktheater Grenchen soll ein möglichst breites Publikum angesprochen werden.

Zu dieser Veranstaltung sind deshalb verschiedene Rahmenaktivitäten geplant. Eine dieser Aktivitäten ist das Projekt Jura-Licht-Meer des visuellen Künstlers Ueli Studer, Rüttenen. Dieses Projekt sieht vor, an ca. 10 Abenden das Wahrzeichen von Grenchen, die Wandfluh zu beleuchten (ähnlich dem Projekt Osternacht in der Einsiedelei). Mit diesem Anlass möchten wir vor allem die Medienpräsenz sicherstellen.

  1. Projektbeschrieb

Mit einem sanften, vom Berg widerstrahlten Licht soll die Struktur der versteinerten Sanddünen des Jura Meeres sichtbar gemacht werden. Diese Lichtarbeit wirkt aus Distanz als feine (Jura-) Linie und ermöglicht aus der Nähe ein Eintauchen in die 160 Millionen Jahre alte Geschichte des Juras.

Die Durchführung dieses Projektes wird ermöglicht durch die grosse Unterstützung der Stadt Grenchen (Patronat Boris Banga, Nationalrat und Stadtpräsident) und durch namhafte Sponsorbeiträge.

  1. Technische Angaben

Die aufgrund des Vorprojektes ca. 30-35 erforderlichen Scheinwerfer benötigen eine Energiemenge, die mit 7 Friteusen vergleichbar ist. Die Stromzuführung erfolgt ab Trafostation Obergrenchenberg.

Die Beleuchtung der ca. 2,5 km langen und 100 m hohen Wandfluh erfolgt mit Scheinwerfern von 1000 Watt Leistung, die ein warmes, weiches Licht erzeugen. Diese Scheinwerfer werden auf Dreibeinstativen oberhalb der Baumgrenze ohne weitere bauliche Massnahmen installiert.
Die Installation erfolgt in der Woche 37 in Zusammenarbeit mit den städtischen Werken und dem Zivilschutz der Stadt Grenchen. Abbau erste Hälfte Woche 40.

  1. Ablauf

a. Verkehrskonzept
Durch die Sperrung der Strasse von Bettlach zum Restaurant Bettlachberg im Raume des Schiessstandes wird sichergestellt, dass die Besucher auf dem Pendelverkehr Angebot basieren. Dieser Pendelverkehr bestehend aus Toyota Kleinbussen (10 Plätze) führt sie vom Schiessstand Bettlach bis zur Kreuzung Bergstra-sse – Bättlerchuchi (Burg Grenchen). In drei Fahrten können mit den zur Verfügung stehenden 8 Bussen ca. 240 Personen transportiert werden.

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Auf der Bergstrasse Grenchen bietet die BGU Sonderfahrten auf den Untergrenchenberg an. Hier verzichten wir auf eine Sperrung der Bergstrasse.

b. Besucherbetreuung
Mit Informationsstellen beim Restaurant Obergrenchenberg und Restaurant Bettlachberg werden die Besucher informiert und für das Naturschutzgebiet sensibilisiert. Von dort aus werden geführte Besichtigungen angeboten. Diese Information wird vorgängig auch über die Presse verbreitet.
Mit der für die Überwachung der Installation betrauten Equipe wird gleichzeitig sichergestellt, dass der Besucherstrom auf der Strasse zwischen Bettlachberg und Brüggli kanalisiert wird. Sie ist ebenfalls für allfällige Abfallbeseitigung verantwortlich.
Es ist davon auszugehen, dass vor allem ortsunkundige Besucher diesen Pendelverkehr und die angebotenen Führungen benutzen werden.

  1. Schlussbemerkungen

Mit dem vorliegenden Projekt geht es nicht nur darum, eine positive Presse über den Jura Südfuss zu erzielen, sondern auch darum, einem breiten Publikum die Schönheit unserer Natur und den Umgang mit ihr bewusst zu machen. Wir glauben deshalb, dass der Durchführung dieses Projektes unter diesem Gesichtspunkt nichts im Wege stehen sollte.

Aus unserer Sicht wird dieser Anlass keinen „Rummel» auslösen. Sollten aber aus naturschützerischen Überlegungen Bedenken aufkommen, sehen wir folgende Varianten:
a.) Die Anzahl der Anlässe könnte auf minimal 5 Beleuchtungen reduziert werden.
b.) Grössere Anlässe könnten auch von einem Standort mit guter Einsicht in die Wandfluh, in der Aareebene organisiert werden.
c.) Verzicht auf den Pendelverkehr Bettlachberg. (Unserer Meinung nach wenig sinnvoll, da der Zubringer zu den Restaurants trotz Sperrung gewährleistet sein muss.)
d.) Ein Schwergewicht der Besucherzubringung auf den Grenchenberg gelegt würde.

Wir bitten Sie um wohlwollende Prüfung unseres Gesuches und danken Ihnen für Ihren raschen Entscheid.

Mit freundlichen Grüssen

Ueli Studer, Künstler

Heinz Westreicher, Präsident 14. Triennale

Beilagen:
Photo des Vorprojektes Jura-Licht-Meer vom September 1996
Situationsplan
Eventplan Triennale

Brief Regierungsrat Peter Hänggi vom 24. Juni 1997

Peter Hänggi
Regierungsrat

Solothurn, 24. Juni 1997
st alkorridep\bau\trienna.doc

Gesuch Projekt Jura-Licht-Meer anlässlich der 14. Triennale Grenchen

Sehr geehrter Herr Westreicher

Mit Brief vom 5. Juni 1997 i.S. Projekt Jura-Licht-Meer haben Sie mir mitgeteilt, dass die Chancen für eine positive Beurteilung Ihres Projektes im Moment schlecht stehen. Formell ist das Bau-Departement zuständig. Dennoch kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Leider haben die Grundeigentümerin und die Standortgemeinde eine ablehnende Stellung eingenommen. Gemäss Absprache zwischen den Departementen Bau und Volkswirtschaft wird sich die Wirtschaftsförderung des Kantons um eine Vermittlung bemühen.

Mit freundlichen Grüssen

Peter Hänggi, Regierungsrat

Kopie:
Bau-Departement, Rötihof, 4509 Solothurn (mit Brief vom 5. Juni 1997)

Protokoll der Sitzung vom 15. Juli 1997

Internationale Triennale für Originalgrafik
Kunstgesellschaft Grenchen
Postfach 663
2540 Grenchen
Telefon und Fax +41 32 652 34 55

  1. Internationale Triennale für Originalgrafik 13.-28. September 1997
    Lichtinstallation Ueli Studer „Jura Licht Meer» Wandfluh
    PROTOKOLL der Sitzung vom 15. Juli 1997, 09.00 Uhr, Stadthaus Grenchen

Anwesend:
Vorsitz: Walter Weber, Mitglied des Wirtschaftsrates des Kantons Solothurn
Claude Barbey, Baudirektor der Stadt Grenchen
Axel Budde, Biologe/Zoologe, Brienzwiler
Hugo Kocher, Mitglied des Einwohnergemeinderats Bettlach
Dr. Jürg Marti, Wirtschaftsförderung, Volkswirtschafts-Departement
Anna Messerli, Sekretariat Triennale
Walter Schlup, Mitglied Jagdgesellschaft Bettlach
Bernard Staub, Amt für Raumplanung, Bau-Departement
Ueli Studer, visueller Künstler, Rüttenen
Alexandra Studer-Melar, Praktikantin Triennale (Protokoll)
Erich Walker, Bürgergemeindepräsident Bettlach
Heinz Westreicher, OK-Präsident Triennale
Manfred Wyss, Mitglied Jagdgesellschaft Bettlach

Der Vorsitzende Walter Weber begrüsst die Anwesenden und erläutert Auftrag und Zielsetzung der heutigen Sitzung:
Das Bewilligungsverfahren zur Durchführung der von der Triennale in Auftrag gegebenen Lichtinstallation des visuellen Künstlers Ueli Studer an der Wandfluh wurde vom Bau-Departement aufgrund fehlender Zustimmung der Eigentümerin, der Bürgergemeinde Bettlach, sistiert. Die kantonale Wirtschaftsförderung wurde daraufhin von den Departementen Bau und Volkswirtschaft beauftragt, die beteiligten Parteien an einen Tisch zu rufen, um durch sachliche Gegenüberstellung und Abwägung ihrer Argumente eine Einigung zu erzielen.
Weber stellt aufgrund der vorhandenen Aktenlage sowie Vorgesprächen mit den Betroffenen fest, dass die Meinungen gefasst seien, einige Aspekte müssten jedoch unter Abwägung der verschiedenen Interessen (Stichworte: Natur, Kultur, Politik, Wirtschaft, Image etc.) nochmals aufgegriffen werden. Es gehe an der heutigen Sitzung nicht darum, Gundsatzdiskussionen bezüglich der Begriffe Naturschutz oder Kultur zu führen. Weber schlägt zur Strukturierung des Sitzungsverlaufes vor, folgende Sachverhalte im Zusammenhang mit den Installations-arbeiten eingehender zu erörtern:

  1. Auswirkungen des Lichtes auf Fauna im Wandfluhgebiet,
  2. Störungen aufgrund Auf- und Abbau der Installation,
  3. Verkehrskonzept, Publikumsandrang.

Heinz Westreicher ergänzt die Einleitung des Vorsitzenden, indem er nochmals auf die Wichtigkeit der Durchführung dieser Sonderveranstaltung hinweist, die durch Sponsorbeiträ-ge finanziell gesichert sei. Manfred Wyss fügt der Einführung Webers hinzu, dass sich eine Interessenabwägung erübrige, da der Eigentümer nicht bereit sei, die Installation auf seinem Grundstück zu bewilligen.

  1. Auswirkungen des Lichtes auf die Fauna im Wandfluhgebiet

Ueli Studer erklärt, dass er mit seinen Lichtprojekten bis heute keine schlechten Erfahrungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit gemacht habe. Seine Arbeiten mit Licht seien, entgegen der verbreiteten Volksmeinung, keine Kirchturmbeleuchtungen, er versuche durch Mo-

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dellieren mit Licht die Besonderheit einer Landschaft hervorzuheben, um so den Menschen für die Natur zu sensibilisieren.

Zur besseren Beantwortung des ersten Aspekts erläutert Axel Budde die Unterschiedlichkeit von Störfaktoren, die auf die einheimische Tierwelt einwirke/ Längerfristige Einrichtungen, wie Strassen (versiegelte Flächen), Flugverkehr, militärische Übungsplätze etc. gelten als gravierende Störungen, da sie über längere Zeit und über grosse Flächen ganze Populationen beeinträchtigen, verändern und sogar auszulöschen vermögen. Kurzfristige Anlässe wie Orientierungsläufe (die ganze Wälder umfassen), Gesellschaftsjagden, Vermisstensuchaktionen, publikumsstarke Wanderschaften oder Spaziergänge etc. erhöhen das Stressver-halten der Tierwelt. Die Auswirkungen der Lichtquelle auf die Tierwelt erachtet Budde im Vergleich zu den genannten Störfaktoren als nicht gravierend, da Standort und Dauer (Verlängerung der Dämmerung) den Bestand der Tierpopulationen nicht ernsthaft gefährde. Als Störung bezeichne er die Auf- und Abbauarbeiten. Budde setzt die Auswirkungen der Installationsarbeiten jedoch nicht mit den erstgenannten Störungen gleich, da die Veranstalter die Arbeiten zeitlich befristet und mit grösstmöglicher Sorgfalt durchführen würden. Schlup kann sich mit den Ausführungen Buddes nicht einverstanden erklären. Die Lichtquelle bilde eine Schockwirkung für nachtempfindliche Tiere, zudem würden Tierarten, die während der Nacht auf Nahrungssuche gehen, in ihrem gewohnten Verhalten massiv beeinträchtigt. Wyss er-gänzt, dass mögliche Auswirkungen zu diesem Zeitpunkt nicht definierbar seien. Das Natur-schutzreservat stelle für die vorkommenden Tierarten bis heute ein weitgehend störungsfrei gestalteter Lebensraum dar. Claude Barbey bezweifelt diese Darstellung, könne er doch eine regelrechte Übernutzung des Landstriches um die Wandfluh feststellen.

Der Vorsitzende fragt nach einer möglichen Einschätzung der Störungen im Vergleich zu andern Anlässen, bspw. 1. August-Feier. Die Mitglieder der Jagdgesellschaft sind sich einig, dass die Auswirkungen von solchen nicht vermeidbaren Anlässen ernsthafte Störungen für die Tierwelt bedeuten, umso mehr müsse die Durchführung von zusätzlichen Sonderveranstaltungen verhindert werden.

Claude Barbey stellt fest, dass beide Parteien vertretbare Argumente und Überzeugungen pro und contra Durchführung der Installation äussern. Die heutige Sitzung müsse seiner Meinung nach aber Antwort auf die Frage geben, ob ein gangbarer Kompromiss gefunden werden kann. Er stellt in diesem Sinne einen Ordnungsantrag.

Der Vorsitzende erachtet den Zeitpunkt des Ordnungsantrags als verfrüht und betont die Notwendigkeit der heutigen Diskussion, die eine Meinungsbildung unter Berücksichtigung einer Gesamtinteressenabwägung ermögliche. Die Diskussion über die drei Themenkreise soll einerseits klären, wo der Hauptanstoss liegt, und andererseits ermöglichen, sich allenfalls an entsprechend vernehmliche flankierende Massnahmen heranzutasten. Die vorzeitige Beantwortung der Schlüsselfrage hiesse quasi, die vorgefasste Meinung unabhängig eines eventuellen Einigungsprozesses abzufragen und damit auf die Suche nach Einigungsmöglichkeiten zu verzichten. Zudem möchte er mit der Diskussion beispielsweise auch den Meinungsumschwung der Bürgergemeinde Bettlach als Eigentümerin, die in einer ersten Stellungnahme dem Projekt mit Auflagen zugestimmt und während einer zweiten Vernehmlassung die Durchführung der Installation ohne Kompromissbereitschaft abgelehnt hat, geklärt wissen. Er ist insofern mit Claude Barbey einverstanden, dass die Diskussion zum ersten Punkt erschöpft ist und es keinen Sinn macht, den Expertenstreit im Detail ausmünden zu lassen. Der Vorsitzende zieht immerhin aus der bisherigen Diskussion den unwidersprochenen Schluss, dass die Lichtstörungen zwar unterschiedlich eingeschätzt werden, diese jedoch nicht den entscheidenden Faktor für die Ablehnung des Projektes durch die Opponenten darstellt.

Erich Walker teilt mit, dass die Mitglieder des Bürgergemeinderats ihre erste Stellungnahme anfangs Winter ohne genaue Kenntnis des Projekts und unter Voraussetzung der Zustimmung des Pächters abgegeben hätten. Bis zur Bürgerratssitzung vom 29. April 1997 musste anhand neuer Informationen (übertriebenes Verkehrskonzept der Veranstalter mit grossem Publikumsaufmarsch, Absturz eines Rindes auf dem Gelände etc.) festgestellt werden, dass die ablehnende Haltung der Jagdgesellschaft und des Pächters sowie naturschützerische Überlegungen die Ablehnung der Lichtinstallation begründe.

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Ueli Studer entgegnet, die nicht zu beweisende Behauptung, der Rinderabsturz sei in Zusammenhang mit dem Vorprojekt erfolgt, sei an den Haaren herbeigezogen. Eine Naturschutzorganisation, die aufgrund ungenügender Recherche solche unwahren Behauptungen in den Medien veröffentliche, könne nicht ernst genommen werde. Auch der Vorwurf, vom Veranstalter ungenügend informiert worden zu sein, sei unhaltbar, existiere doch von Beginn an eine aufwendige Dokumentation (Video, Fotomaterial etc.) über die Installation. Zusammenfassend hält er fest, dass er den Auftrag der Kunstgesellschaft Grenchen, anlässlich der 14. Triennale am Felsmassiv Wandfluh eine Land Art Arbeit zu realisieren, mit grossem Aufwand und Engagement wahrgenommen habe, geleitet von eigenen, sehr konsequenten naturschützerischen Uberlegungen. Er stellt abschliessend die Frage, ob die Interessen oder der Schutz eines Jagdreviers von Hobbyjägern höher bewertet werde als die wirtschaftlichen Interessen der Stadt Grenchen, die im Sinne einer positiven Imagepflege einem Berufskünstler anlässlich einer internationalen Ausstellung Auftrag erteilt habe.

Der Vorsitzende verdeutlicht nochmals die heutige Fragestellung nach der Formulierung von Kompromisslösungen oder Vorschlägen im Sinne von flankierenden Massnahmen, die eine für das Bewilligungsverfahren des Kantons formell notwendige Einwilligung der Eigentümerin ermöglichen könnte.

Erich Walker erklärt, dass die Mitglieder des Bürgergemeinderats an ihrer Stellungnahme festhalten im Wissen, dass keine Massnahmen erarbeitet werden können. Eine erneute Meinungsänderung würde nicht zuletzt auch die Glaubwürdigkeit der Ratsmitglieder in Frage stellen. Umfragen hätten zudem ergeben, dass die Bettlacher Bevölkerung die Realisierung des Projektes ablehne.

Jürg Marti betont, dass die Meinung der Eigentümerin vom Kanton akzeptiert würde, warnt aber vor einer zu rasch gefassten unumstösslichen Meinung. Ein Entscheid könne immer überlegt und modifiziert werden, ohne an Glaubwürdigkeit zu verlieren. Mit seiner Frage nach der zeitlichen Dauer der Störungen für die Tierwelt, die durch die Installation verursacht wür-den, und nach dem Sachverhalt beim Lichtprojekt am Pilatus, nimmt er die Diskussion des zweiten Aspektes in Angriff.

  1. Störungen aufgrund Auf- und Abbau der Installation

Ueli Studer informiert hinsichtlich des Bundesgerichtsentscheid Pilatus, dass es sich dabei um die zeitliche Reduzierung einer definitiven Beleuchtung handle. Ein Vergleich mit seiner Licht Arbeit sei nicht zulässig, handle es sich dabei doch um ca. 15 Stunden Licht, das an fünf Abenden die Nachtruhe der Tierwelt ohne brüsken Übergang verkürze. Fragen von Marti, Schlup und Kocher nach Dauer und technischer Machbarkeit der Installation beantwortet Studer wie folgt: Die Stromführung erfolge vom Obergrenchenberg, ca. 30 bis 35 Scheinwerfer werden paarweise auf einer Höhe von 2-2,5 m auf Dreibein-Stativen des Zivilschutzes angebracht. Verankerung der Stative durch Geröll an Ort. Mitarbeiter sind ca. 12 ausgebildete Zivilschutzleute (rekrutiert aus berggängigen SAC-Mitgliedern). Der Zugang zur Errichtung der noch zu bestimmenden Positionen der ca. 15 Stative erfolgt via Engloch und bleibt oberhalb der Waldgrenze am Felsriegel entlang. Erprobt wurde dies an der schwierigsten Stelle während des Vorprojekts. Die zeitliche Dauer während des Aufbaus umfasst eine Wo-che, der Abbau wird in weniger als 7 Tagen realisiert.
Walter Schlup wendet ein, Stative seien aufgrund der Steilheit des Geländes ohne Erosionen auszulösen kaum zu positionieren. Er hält nochmals fest, dass sich solche Störungen negativ auf den Wildbestand auswirken würden.

  1. Verkehrskonzept, Publikumsandrang

Manfred Wyss bemerkt, dass diese Frage ein Hauptanliegen der Betroffenen sei. Gemäss Informationen der Veranstalter sei anfänglich ein Shuttlebetrieb geplant gewesen, der ca.
900 Zuschauer in die Umgebung des Naturschutzreservats transportiert hätte. Ein Kompromissvorschlag des Veranstalters verzichte nun darauf, das Publikum nahe an die Wandfluh zu bringen, vorgesehen sei eine Betrachtung aus grösserer Distanz, bspw. der Arch-Brücke.
Wyss gibt zu bedenken, dass mit diesem Vorschlag zwar kurzfristig das Publikum fernge-halten werden kann, längerfristig sei jedoch jeder Zuschauer daran interessiert, die

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Wandfluh zu einem späteren Zeitpunkt aus der Nähe zu betrachten. Ein vermehrter Zustrom von Wanderern und Spaziergängern sei somit vorprogrammiert, eine solche Entwicklung müsse zum Schutz der bedrohten Tierarten unbedingt verhindert werden.

Walter Weber weist darauf hin, dass eine entsprechende Begleitkampagne mit dem Aufruf (und einer entsprechenden Überwachung), das Naturschutzreservat vor Fremdeinwirkung zu schützen, einem übermässigen Publikumsandrang entgegen wirken könnte. Für ihn stellt sich die Frage, was denn der Erhaltung eines Naturschutzgebietes dienlicher sei, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren oder das Gebiet zu ghettoisieren?

Heinz Westreicher ergänzt, dass die Möglichkeit bestände, die Lichtinstallation filmisch festzuhalten und mittels Grossleinwand dem Betrachter zugänglich zu machen. Ueli Studer gibt zu, dass er schweren Herzens auf das Erlebnis der Nahwirkung verzichten würde, aber bei entsprechendem Entgegenkommen der Opposition diesen Kompromiss akzeptieren müsste.

Manfred Wyss gibt zu verstehen, dass der geäusserte Kompromissvorschlag zwar den guten Willen der Veranstalter beweise, die negativen Nachwirkungen der Installation würden aber nach wie vor bestehen bleiben. Eine Einigung könne so nicht erreicht werden. Erich Walker wiederholt, dass die Frage des Verkehrskonzepts nicht gelöst und die technische Machbarkeit des Auf- und Abbaus schwierig nachzuvollziehen sei. Er bestätigt nochmals den Entscheid der Bürgergemeinde, die keine Einwilligung signalisieren könne.

Der Vorsitzende stellt fest, dass seitens der Veranstalter Kompromissbereitschaft und konkrete Vorschläge formuliert wurden, die Vertreter der Eigentümerin und des Pächters jedoch an der bereits zu Beginn der Sitzung geäusserten Meinung festhalten.

Bernard Staub hält fest, dass die Haltung des Naturschutzes wie auch der Jagdgesellschaft den Stellungnahmen deutlich zu entnehmen war und die heutige Sitzung keine neuen Erkenntnisse gebracht habe. Die Vertreter des Kantons hätten mit der heutigen Sitzung herauszufinden versucht, inwieweit ein Spielraum zu einer möglichen Einigung der anwesenden Interessenvertreter vorhanden gewesen wäre.

Ueli Studer zeigt anhand eines Beispiels des Kantons Tessin (im Verzascatal wurde auf einem bestehenden Naturpfad ein «sentiero per l’arte» errichtet, ca. 20 Kunstschaffende haben z.T. mit Baubewilligungen ihre Werke installiert), dass unter Mithilfe aller Behörden eine sinnvolle Auseinandersetzung mit der Natur stattfinden kann. Studer erwartet die Antwort des Kantons Solothurn mit Interesse. Er findet es bedenklich, dass die Durchführung eines zeitlich befristeten Projektes an herrschenden Machtstrukturen scheitern kann.

Walter Weber fasst abschliessend zusammen, dass die Diskussion sachlich und phasenweise konstruktiv verlaufen sei, die Meinungen der Opposition jedoch klar vorgegeben waren und keine Bereitschaft zu einer Einigung festgestellt werden konnte. Er hofft, die Sitzung nach bestem Wissen und Gewissen strukturiert und geleitet zu haben. Er ist sich bewusst, dass es nun Enttäuschte geben wird, namentlich bei den Verantwortlichen der Triennale und beim Künstler selber.

Der Vorsitzende selber gibt seinerseits seiner Enttäuschung Ausdruck, dass seitens der Opposition kaum Bereitschaft zu einer Einigung vorhanden war. Er dankt den Anwesenden für die sachliche und ehrliche Auseinandersetzung und schliesst die Sitzung mit einem Ausblick auf das weitere Vorgehen des Kantons: Da die Zustimmung der Eigentümerin ausbleibt, wird sich der Kanton gar nicht erst mit der materiellen Frage befassen müssen. Dies unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage das Bewilligungsverfahren überhaupt zu behandeln wäre (Waldverordnung steht wohl im Vordergrund). In diesem Sinne wird die von Ueli Studer erhoffte Antwort wahrscheinlich aus formalen Gründen ausbleiben. Immerhin hat „der Kanton» mit der heutigen Veranstaltung signalisiert, dass er geneigt gewesen wäre, im Rahmen einer ganzheitlichen Abwägung und unter Einschluss von Auflagen bzw. flankierenden Massnahmen dem Projekt eine Chance zu geben.

Die Anwesenden sprechen dem Vorsitzenden ihrerseits ihren Dank für die gute und objektive
Sitzungsleitung aus.

Schluss der Sitzung: 11.15 Uhr
Grenchen/Rüttenen, 17. Juli 1997/asm
Beilage: Präsenzliste

Ergänzung zum Protokoll

WEBER WALTER, dipl.Ing.ETH/SIA 4532 Feldbrunnen

Das Protokoll ist ausgezeichnet, vielen Dank. Ich erlaube mir trotzdem zu zwei Passagen eine Ergänzung bzw. Korrektur, weil diese m.E. sehr wichtige Phasen des Gesprächs betreffen und damit auch den Stellenwert der Zusammenkunft oder aber die Erwartungen nach dem 15. Juli betreffen:

Seite 2 unten betreffend Ordnungsantrag Barbey:

Der Vorsitzende erachtet den Zeitpunkt des Ordnungsantrages …..//…… Gesamtinteressenabwä-gung ermögliche. Die Diskussion über die drei Themenkreise soll einerseits klären, wo der Haupt-anstoss liegt, und andererseits ermöglichen, sich allenfalls an entsprechend vernehmliche flankierende Massnahmen heranzutasten. Die vorzeitige Beantwortung der Schlüsselfrage hiesse quasi, die vorgefasste Meinung unabhängig eines eventuellen Einigungsprozesses abzufragen und damit auf die Suche nach Einigungsmöglichkeiten zu verzichten. Zudem möchte er mit der Diskussion beispielsweise auch den Meinungsumschwung der Bürgergemeinde Bettlach als ……//…… geklärt wissen. Er ist insofern mit Herr Barbey einverstanden, dass die Diskussion zum ersten Punkt erschöpft ist und es keinen Sinn macht, den Expertenstreit im Detail ausmünden zu lassen. Er zieht immerhin aus der bisherigen Diskussion den unwidersprochenen Schluss, dass die Licht-störungen zwar unterschiedlich eingeschätzt werden, diese jedoch nicht den entscheidenden Faktor für die Ablehnung des Projektes durch die Opponenten darstellt.

Seite 4 Schluss

Walter Weber ……//…… geleitet zu haben. Er ist sich bewusst, dass es nun Enttäuschte geben wird, namentlich bei den Verantwortlichen der Triennale und beim Künstler selber. Er selber gibt seinerseits seiner Enttäuschung Ausdruck, dass seitens der Opposition kaum Bereitschaft zu einer Einigung vorhanden war. Er dankt den Anwesenden ……//…… weitere Vorgehen des Kantons: Da die Zustimmung der Eigentümerin ausbleibt, wird sich der Kanton gar nicht erst mit der materiellen Frage befassen müssen. Dies unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage das Bewiligungsverfahren überhaupt zu behandeln wäre (Waldverordnung steht wohl im Vorder-grund). In diesem Sinne wird die von Ueli Studer erhoffte Antwort wahrscheinlich aus formalen Gründen ausbleiben. Immerhin hat «der Kanton» mit der heutigen Veranstaltung signalisiert, dass er geneigt gewesen wäre, im Rahmen einer ganzheitlichen Abwägung und unter Einschluss von Auflagen bzw. flankierenden Massnahmen dem Projekt eine Chance zu geben.

Die Anwesenden ….

NB:

  • Präsenzliste durch We unterzeichnen!
  • Versand/Verteiler (durch Wifö) im August

Triennale/Lichtinstallation Wandfluh
Zhd, Protokoll Einigungssitzung vom 15.7.97

Fiat lux – eine Region portraitiert sich selbst

Reaktionen auf das Projekt Jura-Licht-Meer

Presseberichte

Neue Mittelland Zeitung vom 5. Juni 1997

Naturschutz versus Visionen:
Jäger nehmen Studers Lichtinstallation ins Visier

Die anlässlich der Triennale im September geplante Verwandlung der Wandfluh in ein Lichtermeer ist gefährdet. Jäger und die Bürgergemeinde Bettlach fürchten negative Auswirkungen auf die Natur.

DANIEL FLURY

Das Projekt ist bestechend: Die Wandfluh, eine 160 Millionen alte Sanddüne, will der Rüttener Künstler so beleuchten, dass die einzelnen Dünen, die Abbrüche und die «Erker» im Kalksteinfelsen sich im wahrsten Sinn des Wortes in neuem Licht zeigen und dem Betrachter bewusst werden. Studers Projekt ist Teil des Rahmenprogramms der Grenchner Triennale, die vom 13. bis 28. September dauert (wir berichteten). Diese 14. Triennale steht unter dem Motto «Vision 2000». Sie ist deshalb eingebettet in verschiedene Aktivitäten, weil die Organisatoren nicht nur an Originalgrafik Interessierte, sondern breitere Kreise der Bevölkerung ansprechen wollen. Die Illumination der Wandfuh, bis weit ins Mittelland sichtbar, wäre dazu sicher bestens geeignet, doch Studer und Triennale-OK-Präsident Heinz Westreicher haben die Rechnung ohne die Bettlacher Jagdgesellschaft, Umweltschutzkommission und Bürgergemeinde gemacht.

«Gefährdete Natur»

Für Manfred Wyss, Präsident der Jagdgesellschaft Bettlach, ist klar: «Die Wandfluh ist für ein solches Vorhaben ein ungeeignetes Objekt.» Sie liegt hinter dem Bettlachstock, dem drittgrössten Waldreservat der Schweiz, und damit nahe bei einem Gebiet, das unter Naturschutz steht und als Landschaft von nationaler Bedeutung inventarisiert ist. «Studers ‹Event› würde bewirken, dass dieses Gebiet schon Wochen vorher – also während der Installation der nötigen 35 Scheinwerfer – während des Anlasses und auch nachher von Menschen überflutet wird», ist sich Wyss sicher. Eine Sperrung des Gebiets hält Wyss nicht für realistisch. «Was für einen Einfluss die Beleuchtung der Wandfluh auf die Gemsen und anderen Tiere hat, ist unbekannt, sicher würden sie aber durch den Menschenauflauf gestört», sagte Wyss. Aus diesem Grund hat die Jagdgesellschaft bei der Abteilung Naturschutz des Bau-Departements in Solothurn interveniert.

Auch Erich Walker, Präsident der Bürgergemeinde, verweist auf die Bedeutung des Bettlachstocks als Naturreservat. «Ein Projekt dieser Art ist hier fast unmöglich – obwohl es mich persönlich reizen würde.» Eine Abklärung unter den beteiligten Kreisen, darunter die Pächter der Berghöfe, der Naturschutzverbände und der Bettlacher Umweltschutzkommission habe gezeigt, dass man mehrheitlich gegen das Projekt eingestellt ist.

«Nicht nachvollziehbar»

Für Ueli Studer sind die Befürchtungen der Bettlacher wegen rund 15 Stunden Licht an der Wandfluh, verteilt auf mehrere Abende, nicht nachvollziehbar. «Ich habe den Wildzoologen Axel Budde konsultiert. Weil das Licht an den Felsen, also auf ein Gebiet oberhalb der Waldgrenze geworfen wird, würde seiner Ansicht nach der Lebensraum der Gemsen nicht beschnitten», sagte Studer. Man wolle ja nichts kaputtmachen, sondern im Gegenteil die Schönheit des Gebiets zeigen. Um wirklich keine Tiere zu erschrecken, sei geplant, die Scheinwerfer schon in der Dämmerung einzuschalten. So wird die Wand mit zunehmender Dunkelheit langsam erstrahlen.

Das Verkehrskonzept sieht unter anderem eine Absperrung der Strasse auf den Bettlachberg vor. «Sonst käme es zu einem Verkehrschaos», gibt Studer zu, der diesbezüglich schon so seine Erfahrungen gemacht hat (s. Kasten). Ein Parcours vom Bettlachberg ins Brüggli soll es den Leuten erlauben, die Beleuchtung aus der Nähe anzusehen. Mit einem Shuttlebus können maximal 240 Leute zu einem Aussichtspunkt gefahren werden. Studer: «Die Leute kommen sicher nicht auf Abwege, denn die Mergelstrassen heben sich in der Nacht gut von der dunklen und sowieso eher sumpfigen Umgebung ab.» Ein Info-Pavillon schliesslich würde über das Naturschutzgebiet informieren und so die Leute zu entsprechendem Verhalten animieren.

Ball liegt beim Kanton

Mit den Anliegen der Initianten und Gegner der Wandfluh-Beleuchtung beschäftigt sich gegenwärtig Hans Bienz, Leiter der Abteilung Naturschutz im Solothurner Bau-Departement. Auf Anfrage bestätigte Bienz, dass das Projekt, da es ein Naturschutzgebiet tan-giere, bewilligungspflichtig sei. Bis Ende Monat werde ein Entscheid auf dem Tisch liegen.

Die Messer gewetzt haben aber auch die Triennale-Verantwortlichen und die Stadt Grenchen. Bei einem ablehnenden Entscheid wolle man an den Regie-rungsrat gelangen. Gefordert wird ein Grundsatzentscheid für ähnlich gelagerte Projekte. Studer ortet eine Gesetzeslücke: «Es gibt kein Gesetz, welches die vorgesehene Installation verbietet.»

Kommentar in Kasten von Daniel Flury

Fiat lux
Einmal mehr scheint ein Projekt, welches mehr Licht in die Region Jurasüdfuss bringen könnte, an der Schwarzmalerei verschiedener Kreise zu scheitern. Natürlich dürfen die Anliegen von Jägern und Umweltschützern nicht auf die leichte Schulter genommen werden, doch die Tierwelt rund um den Bettlachstock hat sich längst an diverse Anforderungen von uns Zweibeinern an die Natur gewöhnt – der nahe Schiessstand und Gleitschirmflieger lassen grüssen.

Problematisch ist weniger das Licht als der Besucherstrom. Pannen wie letztes Jahr in der Verenaschlucht müssen ausgeschlossen werden. Gelingt es, den Verkehr und die Besucher zu kanalisieren, so sollten die Bettlacher ein Auge zudrücken können, zumal Studers Idee an sich auch bei den Gegnern als reizvoll bezeichnet wird.

Nicht zu vergessen ist, dass eine strahlende Wandfluh vor allem aus der Distanz wirkt. Die Witi und Anhöhen des Bucheggbergs sind geräumig genug, das Gros der Betrachter aufzunehmen.

Neue Mittelland Zeitung vom 6. Juni 1997

Stadtbummel

Kleinkariert
IRIS MINDER

Kürzlich hat mir ein erfolgreicher und anerkannter Schweizer Fachmann im Bereich Tourismus- und Imageförderung gesagt: «Wirklich weltbewegende, grosse Projekte, die über dem sogenannt normalen Durchschnitt liegen, sind in der Schweiz kaum mehr realisierbar. Das Denken ist zu eng hier, da muss man schon nach Amerika und in ähnliche innovative Länder wie Deutschland oder England oder Frankreich gehen.» Ich hörte das natürlich nicht gerne, schliesslich will man ja als Schweizer nicht als kleinkariert und eng taxiert werden.

Und dann glaubte ich eigentlich immer noch daran, dass es wirklich
möglich ist, einmal die Grenzen des ach so Normalen zu sprengen, mal wirklich etwas tun, das mehr ist als nur die eigenen Gartenzwerge hinter dem minutiös abgesteckten Lebhag zu hegen und zu pflegen. Eigentlich möchte ich immer noch glauben, dass es nicht so ist, aber ich gestehe, es fällt mir länger je schwerer. Gerade jüngste Beispiele geweisen es halt wieder einmal.

Ich spreche vom Projekt Jura-Licht-Meer von Ueli Studer. Es ist erstaunlich, was da plötzlich für Argumente von einer Seite (u.a. Jäger) kommen, die sich sonst nie zu Umweltanliegen, zu sogenannten grünen Ideen aussern, geschweige denn sich dafür einsetzen. Ich bin erstaunt, dass sich genau diese Leute nie derart vehement dafür eingesetzt haben, dass man die ganze Knallerei am Nationalfeiertag verbieten sollte, weil dadurch nicht nur die Tierwelt im Wald, auf dem Berg völlig durcheinandergerät, sondern auch alle Haustiere. Und dann die ozonschichtzerstörenden und atemluftzerstörenden Gase dieser Feuerkörper… man hört nie etwas davon. Und dann die Schiessstände?

Nun hätte man Gelegenheit den Jurasüdfuss in der gesamten nationalen Presse und vermutlich auch internationalen buchstäblich in ein gutes Licht zu rücken. Man hätte mal einen anderen Eindruck von unserer Gegend erhalten als nur Uhrenkrise. Arbeitslose, Wahl-ungereimtheiten und Ahnliches. Durch kleinkariertes Gartenhagdenken, Futterneid und Machtgehabe will man hier etwas verhindern, das für unsere Gegend eine äusserst positive Wirkung haben könnte, eben einmal eine innovative und pionierhafte Idee von der man sprechen wird. Namhafte, erfolgreiche Firmen treten als grosszügige Sponsoren auf – etwas, das sie bei einem zum Scheitern verurteilten, nicht durchdachten Projekt sicher nicht tun würden, da sind heute die Geldbeutel zu wenig gefüllt. Sogar die politische Behörde von Grenchen steht parteiunabhängig voll und ganz hinter dem Projekt. Die Grenchner scheinen ihren Pioniergeist und Innovationsmut doch noch nicht ganz verloren zu haben…

Dass es bei dieser Kampagne gegen das Projekt Jura-Licht-Meer wirklich nur darum geht, Macht auszuüben, wird dann auch deutlich, wenn man das Urteil eines Biologen und Zoologen und auch Jägers kennt, der die fünf Nächte Beleuchtung der Wandfluh von je drei Stunden als absolut unbedenklich für die Tierwelt bezeichnet. Also, springen wir doch über die eigenen weissgetünchten Gartehägli und geben dem Projekt eine Chance!

Neue Mittelland Zeitung vom 19. Juni 1997

«Handfeste Tatsachen sprechen gegen die Beleuchtung»
Pro Natura Solothurn spricht sich klar gegen die Beleuchtung der Wandfluh aus

Die Wandfluh liegt in einer vom Bundesrat ausgeschiedenen Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN-Gebiet Nr. 1010), einem kantonalen Naturschutzgebiet und in unmittelbarer Nähe des Bettlachstocks, einem weiteren kantonalen Naturreservat, dem drittgrössten Urwaldreservat von nationaler Bedeutung.

Pro Natura Solothurn stellt sich ganz klar gegen die geplante Beleuchtung der Wand-fluh während der Triennale. Dafür würden handfeste Tatsachen sprechen, wie der Verband in einer Pressemitteilung schreibt.

Die bis heute im Einvernehmen mit den betroffenen Kreisen und Amtsstellen erlassenen Schutzverfügungen lassen darauf schliessen, dass es sich bei dem Gebiet Wandfluh-Bettlachstock ganz klar um eine einmalige Landschaft mit reicher einheimischer Flora und Fauna handelt, welche als solche erhalten und geschützt werden soll, betont Pro Natura.

Im Entwurf des Kantonalen Richtplanes wird gefordert, im Solothurner Jura Tourismus und Erholungsnutzung in den Zentren
Grenchenberg, Weissenstein und Balmberg zu konzentrieren, die Zwischenräume aber weitgehend der Natur, einer naturnahen
Land- und Forstwirtschaft sowie der ruhigen Erholungsnutzung zu überlas-sen. So umschreibt Pro Natura (auch bekannt als
Solothurnischer Naturschutzverband) die Situation der Wandfluh aus ihrer Sicht.

Seltene Vögel

Gespräche mit profunden Kennern des Gebiets würden aufzeigen, dass es sich beim Gebiet der Wandfluh nicht nur auf dem Papier um ein für die Natur äusserst wertvolles Gebiet handle. Das Gebiet sei Lebensraum einer Vielzahl grösserer und kleinerer Tiere. Die Wand selber ist Horstplatz des Wanderfalken. Zwar finde die Beleuchtung der Wand nicht in der Brutzeit der Vögel statt, wie Pro Natura zugibt, doch halte sich der Wanderfalke ganzjährig in der Fluh auf. Ebenfalls in der Fluh lebt der Waldkauz. Diese Tiere würden durch die Beleuchtung irritiert und in ihrer Aktivität beeinträchtigt.

Noch störender, so Pro Natura, wirke sich die Beleuchtung und die damit verbundenen Umtriebe auf Rauhfusshühner (Auerhuhn und Haselhuhn) aus. Die Nordseite des Bettlachstocks ist als Einstandsgebiet des äusserst seltenen Auerhuhns bekannt. Es sei anzunehmen, dass sich sein Aufenthalts- und Futtersammelgebiet auch auf das Gebiet zwischen Bettlachstock und Wandfluh erstrecke.

Gemsen wieder angesiedelt

Die Wandfluh, insbesondere der Fuss mit seinen kleinen Höhlen, den Naturmatten und Bäumen ist laut Pro Natura ein wichtiges Einstandsgebiet der Gemsen, welche hier vor Jahren mit Erfolg wieder angesiedelt wurden. Gerade in diese Zonen, wo sich die Tiere aufhalten, solle das Licht fallen. Durch den Massenaufmarsch und die Installationen hätten die Tiere keine Rückzugsmöglichkeiten und Fluchträume mehr, wie Pro Natura zu bedenken gibt.

Von seiten des Naturschutzes werde das Beleuchtungsprojekt vor auch aus grundsätzlichen Überlegungen abgelehnt. Von Gesetzes wegen sind in Naturschutzgebieten die Aktivitäten des Menschen eingeschränkt (kein Zelten, Feuermachen, Blumenpflücken, oft sogar Betreten). Hier habe die Natur Vorrang, der Mensch komme erst an zweiter Stelle, so Pro Natura deutlich.

Nicht gegen Kunst

Die mit dem Beleuchtungsspektakel verbundenen Umtriebe, mit Installation und Wegräumen sicher mehrere Wochen dauernd, sowie die eigentliche Beleuchtungszeit mit Publikumsaufmarsch bildeten einen Einbruch in ein bis heute von Beeinträchtigungen weitgehend verschontes Gebiet. Als Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen verdiene es den Respekt des Menschen. Die Unterschutzstellung des Gebiets beweise seine Einmaligkeit. Bei einer Bewilligung der Beleuchtung werde Naturschutz zur Farce.

Eine Ablehnung des Projektes von Ueli Studer sei nicht gegen die Kunst gerichtet, betont Pro Natura. Vielmehr gegen den Verkauf der Natur als Kunst (land-art), was in diesem Fall verbunden sei mit einer rücksichtslosen Behandlung der Natur und lediglich das Konsumverhalten der Bevölkerung unterstütze.

Die Triennale findet in der Stadt Grenchen statt. Der Besucherstrom soll, so Pro Natura, deshalb dorthin gelenkt werden und nicht auf den Jura. In den Ausstellungsräumen würden sich erfahrungsgemäss genügend hervorragende von Menschen aus aller Welt geschaffene Objekte finden, welche unsere Bewunderung verdienten.

Dass die Befürchtungen von Pro Natura nicht an den Haaren herbeigezogen seien, beweise der während einer Beleuchtungsprobe erfolgte Absturz eines Rindes auf einer Weide nördlich des Bettlachstocks.
mgt

Neue Mitteland Zeitung vom 27. Juni 1997

Künstler Ueli Studer gibt noch nicht auf

Beleuchtung der Wandfluh

Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn versucht mit einem Gespräch am runden Tisch, die Beleuchtung der Wandfluh während der Triennale doch noch möglich zu machen. Dagegen stellen sich vor allem die Bürgergemeinde Bettlach, aber auch die Jäger.

Rahel Rothen-Meier

«Wir sind sehr am Projekt des Künstlers Ueli Studer interessiert», so Rolf Maegli, Sekretär des Volkswirtschafts-Departementes. Das Projekt des Land-Art-Künstlers habe eine Ausstrahlung weit über Grenchen und den Kanton Solothurn hinaus und würde dem Jurasüdfuss wieder einmal positive
Schlagzeilen einbringen, ist Maegli überzeugt.

Das Volkswirtschafts-Departement will alle beteiligten Parteien an einen Tisch holen und das Projekt nochmals diskutieren. Als Vermittler habe sich Jürg Marti, Wirtschaftsförderer des Kantons Solothurn und ein selbst ein Grenchner, angeboten.

Sache ist erledigt

Etwas anders tönt es von Hans Bienz, Leiter Naturschutz im Amt für Raumplanung. Er erklärte gestern nachmittag gegenüber der «Neuen Mittelland Zeitung», dass die Sache erledigt sei, weil die Bürgergemeinde Bettlach, als Eigentümerin der Wandfluh, die Beleuchtung nicht wolle.

Dies bestätigte Erich Walker, Präsident der Bürgergemeinde. Das Vorhaben sei einfach zu gross. Zudem sei das Gebiet das beleuchtet werden soll,
gleich dreifach geschützt und damit eines der wertvollsten Gebiete im ganzen Kanton.

Rolf Maegli gibt zu, dass die Beleuchtung nicht stattfinden könne, wenn die Bürgergemeinde Bettlach als Eigentümerin die Bewilligung verweigere. «Ich bin aber sicher, dass eine umweltverträgliche Lösung gefunden werden kann». Es sei ein innovatives und kreatives Projekt, betonte Maegli weiter gegenüber der «Neuen Mittelland Zeitung».

«Langsam in Zeitnot»

Der Künstler Ueli Studer hat bereits viel Zeit in das Projekt Wandfluh investiert. Zudem seien auch nicht unbeträchtliche finanzielle Mittel von ihm hineingesteckt worden. «Es ist Randgruppe, die sich eine gegen die Beleuchtung wehrt», so Studer. Und weiter meint er: «Wir kommen langsam in Zeitnot». Es seien viele Helferinnen und Helfer nötig, werde das Projekt Wirklichkeit. Auch Spezialisten des Zivilschutzes würden zugezogen.

«Die Zeit drängt tatsächlich», dies bestätigte auch Heinz Westreicher, OK-Präsident der Triennale Grenchen. «Wir sind zu Kompromissen bereit», meinte er zudem. Schade wäre es allerdings, würde die Beleuchtung nicht stattfinden. Damit würden der Triennale einerseits Sponsorengelder verloren gehen. Andererseits glaubt Westreicher auch, dass der Jurasüdfuss damit eine Chance verpasst, ein positives Licht auf sich zu werfen. «Ich bin vor allem erstaunt, welch grossen Einfluss eine Randgruppe hat, wenn es um dieses Projekt geht. Bei den ersten Gesprächen tönte alles noch ganz anders».

Land Art

Die Beleuchtung der Wandfluh ist ein Projekt des Rüttener Künstlers Ueli Studer. Er macht in letzter Zeit mit sogenannter «Land Art» auf sich aufmerksam. Kunst, die die Natur näher an die Bevölkerung heranbringen will. Mit der Beleuchtung würde die Wandfluh, eine 160 Millionen Jahre alte Sanddüne bis weit ins Mittelland sichtbar. Die einzelnen Dünen, die Abbrüche und die Erker im Kalksteinfelsen würden sich den interessierten Beobachtern tatsächlich in einem völlig neuen Licht präsentieren. Geplant ist die Beleuchtung während der Triennale vom 13. bis um 28. September.

Bieler Tagblatt / Seeländer Bote vom 5. Juli 1997

Jäger wollen Kunst-Projekt das Licht ausblasen

Die Grenchner Triennale soll zu einem nationalen Ereignis werden. Ein Mittel zum Zweck ist ein Land-Art-Projekt: Die Wandfluh, eine Felswand oberhalb der Uhrenstadt, soll in der Dämmerung beleuchtet werden – eine Idee, die auf erbitterten Widerstand stösst.

Stefan Hofer

Einige Kilometer lang und mehr als hundert Meter hoch: Die Wandfluh oberhalb von Grenchen und Bettlach sticht Auto- wie auch Zugfahrern schon von weitem ins Auge. Die markante Felswand ist aber mehr als bloss eine gewöhnliche Fels-wand: Sie ist die grösste sichtbare Sanddüne der Schweiz, ein versteinertes Überbleibsel des Jura-Meeres in grauer Vorzeit.

Zwar haben Wind und Wetter im Laufe der Jahrtausende die Dünen-Form abgeschliffen. Wird die Felswand aber ins rechte Licht gerückt, sind die grossen untermeerischen Dünen aus Kalksand immer noch deutlich zu erkennen – und genau dieses Projekt hat sich der Solothurner Künstler Ueli Studer im Rahmen der diesjährigen Grenchner Triennale vorgenommen (siehe Kasten).

Erfolgreicher Probelauf

Einen ersten erfolgreichen Probelauf hat das Projekt «Jura Licht Meer» bereits hinter sich: im vergangenen September beleuchtete Studer in Zusammenarbeit mit den Städtischen Werken Grenchen und dem Zivilschutz ein rund 300 Meter langes Stück Felswand. «Mit der richtigen Beleuchtung sind die Dünen-Formen wirklich gut erkennbar», begeistert sich Studer für die Idee, die er im Auftrag der Grenchner Kunstgesellschaft realisieren soll.

Das Patronat hat Grenchens Stadtpräsident Boris Banga übernommen. Es ist nicht das erste Land-Art-Projekt, das Studer durchführt: Auf der Wandfluh steht bereits sein «Ammonit», ein begehbares spiralenförmiges Kunstwerk aus Holz, das er im Rahmen eines Arbeitslosenprojekts realisiert hat. Ein Riesenerfolg war die Beleuchtung der Verena-Schlucht oberhalb von Solothurn mit rund 2000 Kerzen, die tausende von Menschen angezogen hatte.

Keine negativen Auswirkungen

Sein neuestes Licht-Projekt schien nach dem erfolgreichen Probelauf auf dem besten Weg zur Realisierung zu sein. «Wir wollen die Wandfuh nicht aus-, sondern nur mit sanftem Licht beleuchten», erklärt er. Und das an gerade fünf Abenden während der Triennale-Zeit für jeweilen rund drei Stunden. Für den Betrieb der rund 45 benötigten Scheinwerfer, so hat Studer berechnet, braucht es einen Energieaufwand von etwa 50 kW – das entspricht dem Energieverbrauch von acht Friteusen.

Studer hat einen Experten beigezogen, um zu prüfen, welche Auswirkungen eine solche Beleuchtung auf die Tierwelt hätte. Wildbiologe Axel Buddes Abklärungen haben bestätigt, dass für die Tiere keine gravierenden Nachteile entstehen und die Belastung erträglich sei. Abgeklärt wurde beim Kanton Solothurn auch, ob die Beleuchtung bewilligungspflichtig ist; eine Anfrage, die ursprünglich verneint wurde.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurden für das Projekt bereits rund 20’000 Franken ausgegeben. Unter anderem auch für einen Helikopterflug über der Wandfluh mit dem bekannten Geologen Christian A. Meyer vom Naturmuseum Solothurn. Bereits sind auch Sponsoren gefunden, die bereit sind, das rund 100’000 Franken teure Land Art-Projekt zu unterstützen.

Opposition in Bettlach

Mittlerweile hatten aber auch die Jäger und die Bürgergemeinde von Bettlach Wind vom Projekt bekommen. Gemäss Studer soll die Bürgergemeinde anfänglich positiv reagiert haben, während die Jäger von Beginn weg auf Opposition geschaltet hätten. Mittlerweile hat sich aber auch die Bürgergemeinde auf die Seite der Gegner geschlagen. Treibende Kraft bei diesen ist Manfred Wyss, Präsident der Jagdgesellschaft Bettlachstock, aussichtsreicher Kandidat für das Präsidium der Bürgergemeinde Bettlach, ehemaliger Vorsteher des kantonalen Amtes für Raumplanung und heute Betreiber eines Büros für Baurecht und Raumplanung. Auch Pro Natura Solothurn, der solothurnische Naturschutzverband – der mit der Abteilung Naturschutz des kantonalen Raumplanungsamtes naturgemäss zusammenarbeitet –, hat sich vehement gegen das Projekt ausgesprochen.

Hans Bienz, Leiter dieser Abteilung, drängte mittlerweile darauf, dass ein solches Projekt bewilligungspflichtig sei. Der Kanton Solothurn ist in der Folge auf einen entsprechenden Antrag gar nicht erst eingetreten, weil die Grundbesitzerin der Wandfluh, die Bürgergemeinde Bettlach, ihre Zustimmung nicht erteilen wollte.

Gespräch am runden Tisch

Noch ist das Projekt aber nicht ganz vom Tisch. Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn will Mitte Juli alle Beteiligten an einem Tisch zusammenbringen, um nach einer für alle gangbaren Lösung zu suchen. Manfred Wyss hat davon allerdings erst in der Zeitung gelesen: «Ich habe jedenfalls noch keine Einladung erhalten», erklärt er gegenüber dem BT.

Ueli Studer bezeichnet das Vorgehen der Gegner als Hinhaltetaktik: Wenn der Entscheid noch länger hinausgezögert werde, sei das Projekt zumindest für die diesjährige Triennale schon aus organisatorischen Gründen nicht mehr realisierbar.

Text in Kasten:

Triennale, ein nationales Ereignis

sh. Vom 13. bis 28. September findet in Grenchen die 14. Triennale unter dem Motto «Vision 2000» statt. Die Grafik-Ausstellung hat gemäss OK-Präsident Heinz Westreicher international zwar einen guten Namen, und auch die Besucherzahlen zeigten eher steigende Tendenz. «Der Verkauf von Kunstwerken in der heutigen wirtschaftlich schwierigen Zeit hapert aber», erklärt Westreicher.

Deshalb wollen die Organisatoren der Triennale zu mehr Beachtung verhelfen. Sie haben verschiedene Ideen ausgebrütet, wie man die Ausstellung zu einem Ereignis mit nationaler Ausstrahlung machen könnte. So soll zum Beispiel dieses Jahr auch ein Wirtschaftsforum organisiert werden, eine andere Idee ist die Durchführung eines Visions-Tages. Das aussergewöhnliche Projekt «Jura Licht Meer», das nicht nur der Triennale, sondern auch der Region selbst weitherum Beachtung verschaffen würde, ist allerdings auf dem besten Weg, eine reine Vision zu bleiben…

Neue Mittelland Zeitung vom 22. Juli 1977

Neue Mittelland Zeitung vom 22. Juli 1997

Doch kein Licht für die Wandfluh
Aussprache bringt keine Einigung

Die Triennale wird ohne beleuchtete Wandfluh auskommen müssen: auch die vom Volkswirtschaftsdepartement initiierte Aussprache der verschiedenen Parteien brachte keine Einigung. Die Bürgergemeinde Bettlach erteilt dem Projekt die Bewilligung nicht.

TOBIAS GRADEN

Vom 13. bis 28 September findet in Grenchen die 14. Triennale statt, unter dem Motto «Vision 2000». Dazu hätte das Projekt des Land-Art-Künstlers Ueli Studer gepasst. Er wollte für fünf Abende die Wandfluh beleuchten, um die Schönheit der Natur zu zeigen und so für eine grosse Attraktion zu sorgen. Dem Projekt erwuchs jedoch starker Widerstand. Die Bettlacher Jagdgesellschaft und die Pro Natura meldeten schwere Bedenken an, so dass schliesslich die Bürgergemeinde Bettlach als Eigentümerin des Gebiets die Bewilligung verweigerte. Daran hat nun auch die vom kantonalen Volkswirtschaftsdepartement organisierte Aussprache nichts mehr geändert.

Bedauern

Künstler Ueli Studer ist enttäuscht: «Das Ganze mutet wie ein irrationales Theaterstück an.» Viel Schweiss und Geld seien vergebens investiert worden. Die ganzen Vorbereitungsarbeiten hätten Arbeitsstunden im Wert von etwa 20’000 Fr. verschlungen, allein die Kunstgesellschaft hatte 5000 Fr. für den Vorversuch locker gemacht. Studer war davon ausgegangen, dass die Bewilligung erteilt würde, die Bürgergemeinde sei vorerst positiv eingestellt gewesen.
In der Begeisterung der Vorarbeiten (die sich über ein Jahr hinzogen) ging aber die Jagdgesell-schaft vergessen, so dass deren Widerstand für die Initianten des Projekts relativ überraschend gekommen sei. Bernard Staub vom Amt für Raumplanung macht denn auch einen Mangel an rechtzeitiger Information aus. Die ganze Befürworterseite vom Künstler über das Triennale-OK bis zum Wirtschaftsrat des Kantons bedauert, dass kein Kompromiss zustande gekommen sei.

«Randgruppe»?

Staub aufgewirbelt hatte die Bemerkung des OK-Präsidenten der Triennale, Heinz Westreicher, der sich erstaunt gezeigt hatte, dass eine «Randgruppe» derart viel Einfluss hätte (gemeint war die Jagdgesellschaft Bettlach). Dem widerspricht Erich Walker, Präsident der Bürgergemeinde Bettlach, entschieden: «Der Bürgerrat war einstimmig dagegen. Wenn es nötig gewesen wäre, hätten wir mit Unterschriftensammeln oder Leserbriefen sehr viele Leute mobilisieren können.» Die Befürworterseite sei allerdings ebenso zahlreich gewesen, meint dagegen Heinz Westreicher.

Für Walker und die übrige Gegnerschaft überwogen jedoch die negativen Aspekte dieses Projekts. Die Jagdgesellschaft und die Pro Natura hatten betont, dass die Beleuchtung die in der Wand lebenden Vögel und die am Fuss der Wand sich befindenden Gemsen empfindlich gestört hätte. Durch die Installation der Scheinwerfer und den zu erwartenden Besucheraufmarsch hätten die Tiere keine Rückzugsmöglichkeit mehr gehabt.

Kompromissvorschlag abgelehnt

Axel Bude, der von Ueli Studer zu Rate gezogene Zoologe, relativiert dies: «Verglichen mit anderen Belastungen, denen wir die Natur aussetzen, ware diese eher gering gewesen. Die Besucherströme wären kanalisiert worden, so dass von daher keine grosse Störung für Wildtiere vorhanden gewesen wäre.» Die grösste Belastung wäre der Auf- und Abbau der Scheinwerfer gewesen. Von der Befürworterseite des Projektes war ausserdem ein Kompromissvorschlag unterbreitet worden, der die Sperrung der Bettlachbergstrasse für den Verkehr vorgesehen hätte. Die Bürgergemeinde Bettlach überzeugte dies aber nicht, und so erteilte sie schliesslich dem Projekt die Bewilligung nicht. Erich Walker räumt aber ein, dass der Einwand, dass bei konsequentem Naturschutzdenken die Bettlachberg- und Brügglistrasse für den Autoverkehr gesperrt werden müsste, eine gewisse Berechtigung habe.
Als einziger der Beteiligten nicht mehr äussern wollte sich übrigens der erbittertste Gegner des Projekts, Manfred Wyss, Präsident der Jagdgesellschaft Bettlach: «Für mich ist die Sache erledigt.»

«Juristisch unklar»?

Im Vorfeld hatte Heinz Westreicher bei einem negativen Entscheid einen Grundsatzentscheid des Kantons gefordert, da sich die Thematik in einer juristischen Grauzone befinde. Darauf wird nun verzichtet. Walter Weber, Leiter der Aussprache und Vertreter des Wirtschaftsrats des Kantons, sagte auch, dass juristisch klar sei, dass für ein solches Projekt die Bewilligung des Grundeigentümers vorliegen müsse. Einigermassen unklar sei lediglich die Gesetzesgrundlage.

Dennoch reiches Rahmenprogramm

Die Triennale muss nun wohl oder übel auf die Hauptattraktion verzichten, nicht aber auf ein anderweitiges reichhaltiges Rahmenprogramm. Internet wird ein Thema sein, ein Tag zum Thema «Wirtschaft und Politik» und ein Forum «Visionen» werden veranstaltet.
Die Idee der Landschaftsbeleuchtung werde vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen, meint Westreicher. Dann allerdings wohl an einem anderen Ort, denn, so Walter Weber: «Es ist schwierig, in diesem Kanton etwas über die Norm hinausgehendes zu schaffen.» Oder, in den versöhnlicheren Worten Erich Walkers: «Man kann es halt nicht allen recht machen.»

Wer die Wandfluh beleuchtet sehen will, muss sich weiterhin auf die Sonne verlassen. Auch Strassenlampen, ob Grenchner oder Bett/acher, schaffen da keine Abhilfe. Foto: Bruno Oberlin

Bieler Tagblatt vom 23. Juli 1997

AM RANDE NOTIERT
Der Eiffelturm von Grenchen

Paris hat den Eiffelturm, Sydney das Opernhaus, Luzern die Kapellbrücke, Biel immerhin den See und Grenchen hat – nichts. Kein Wahrzeichen, das über die Region hinaus bekannt wäre.
Nicht, dass jedes Städtchen und jedes Dorf ein Wahrzeichen haben müsste (Zürich hat ja schliesslich auch nichts). Aber: Wer Aufmerksamkeit auf sich ziehen will, muss schon mit Besonderem aufwarten können. Das hat auch der Bieler Stadtpräsident Hans Stöckli be-. merkt, der kundgetan hatte, Biel brauche im Hinblick auf die Expo 2001 einen «Eiffelturm» – aber das ist eine ganz andere Geschichte.
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Eigentlich hat die Region Grenchen ein Wahrzeichen: die Wandfluh; eine markante Felswand, die hoch über dem Städtchen thront. Bloss kennt sie ausserhalb der Region niemand…
Und, wichtiger als ein unbekanntes Wahrzeichen: Grenchen hat kreative Geister So ist in der Grenchner Kunstgesellschaft im Hinblick auf die Triennale die Idee aufgetaucht, die Wandfluh während dieser international bekannten Grafik-Ausstellung an einigen Abenden sanft zu beleuchten (vgl. BT vom 5. Juli), Ein Eiffelturm für die Triennale, aber auch für die ganze Region sollte es werden. Mit Scheinwerfern wollte Künstler Ueli Studer die Spuren der Erosion verwischen und die ursprüngliche Form der Wandfluh sichtbar machen: Die Felswand war in grauer Vorzeit eine gigantische untermeerische Sanddüne, Das Projekt «Jura Licht Meer» war geboren; ein Projekt, das gewiss weit über die Grenzen der Region hinaus die Aufmerksamkeit auf sich gezogen hätte.
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Paris hat den Eiffelturm, Sydney das Opernhaus, Luzern die Kapellbrücke, Biel immerhin den See und Grenchen – weiterhin nichts. Die Wandfluh gehört nämlich den Bettlachern. Und die Bettlacher Jäger, deren umtriebiger Präsident Manfred Wyss nur zu gerne auch Präsident des Bürgerrats werden würde, haben jetzt dem Projekt das Licht endgültig ausgeblasen. Ein Gespräch am runden Tisch, vermittelt von der Solothurner Volkswirtschaftsdirektion, hat nichts gefruchtet. Bürgergemeinde, Jäger und Pro Natura haben sich durchgesetzt und nicht einmal einem Kompromissvorschlag zustimmen wollen – das Aus für den Grenchner Eiffelturm.
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Die Wandfluh wird weiterhin ein Wahrzeichen bleiben, das ausserhalb der Region niemand kennt. Gescheitert ist das Projekt am Widerstand einer «Randgruppe», wie Heinz Westreicher, Präsident des Triennale-OK, die Bettlacher Jäger einmal bezeichnet hat. Was diesen selbstverständlich in den falschen Hals geraten ist und sie zu noch mehr Widerstand angestachelt hat. Kommt hinzu, dass das Projekt vor allem Grenchen genutzt hätte. Bettlach, auf dessen Boden die ganzen Anlagen hätten installiert werden sollen und das auch mit dem erwarteten Zuschaueraufmarsch hätte fertig werden müssen, wäre im Schatten Grenchens geblieben – vielleicht mit ein Grund, das Projekt zu verhindern.
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Geblieben sind Grenchen die kreativen Köpfe. Und die werden sicher bald die Idee für ein neues Projekt gebären, das nächste Mal sicher ohne Einbezug der angrenzenden Gemeinden. In der Hoffnung, innerhalb der eigenen Stadtgrenzen weniger Verhinderer zu haben als ausserhalb.
Stefan Hofer

Basellandschaftliche Zeitung vom 25. Juli 1997

Keine Beleuchtung der Wandfluh

Grenchen. bz/ot. Die Grenchner Triennale muss ohne die Beleuchtung der Wandfluh auskommen. Die Bürgergemeinde Bettlach hat für das Beleuchtungsprojekt keine Bewilligung erteilt. Auch eine Aussprache mit dem kantonalen Volkswirtschafts-Departement brachte keine Einigung.

Was am Pilatus erlaubt ist, darf im Kanton Solothurn nicht sein: An fünf Tagen wollte der Künstler Ueli Studer die Wandfluh im Rahmen der 14. Triennale für Originaldruck farbig beleuchten. Die Bettlacher Jagdgesellschaft, die nicht gefragt wurde, und die Pro Natura meldeten schwere Bedenken an, so dass die Bürgergemeinde die Bewilligung verweigerte.

Der Künstler zeigt sich enttäuscht. Bereits seien 20000 Franken in die Vorarbeiten investiert worden. Studer war davon ausgegangen, dass die Bewilligung erteilt würde. Für die Gegnerschaft überwogen die negativen Aspekte des Projektes. Vögel und Gemsen wären durch die Beleuchtung gestört worden. Keine grosse Störung des Wildes wäre erfolgt, kommt hingegen ein Zoologe zum Schluss. Die grösste Belastung für die Natur hätte der Aufbau der Scheinwerter dargestellt. Auch eine Kompromisslösung überzeugte die Bettlacher Bürgergemeinde nicht.

Juristisch klar ist jedoch, dass für ein solches Projekt die Bewilligung des Grundeigentümers – in diesem Fall die Bürgergemeinde Bettlach – vorliegen muss. Die Idee der Landschaftsbeleuchtung wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen. Vorerst muss die Triennale nun aber ohne ihre Hauptattraktion «Vision 2000» auskommen.

Aaretreff, Ausgabe August 1997

Von Sicht-und Unsichtbarem

Nun wird also während der internationalen Graphikausstellung in Grenchen die Wandfluh oberhalb Grenchen/Bettlach im Dunkeln bleiben. Ein Projekt Lichtinstallation «Jura Licht Meer», das zu einer Hauptattraktion im Rahmenprogramm werden sollte, ist am Kleinmut, an grenzenloser Sturheit und am Machtgehabe Einzelner gescheitert. Die Wandfluh darf nicht beleuchtet werden, die Eigentümerin Bürgergemeinde Bettlach hat auf Intervention der Jagdgesellschaft und der Pro Natura die Bewilligung verweigert. Die Gründe dafür sind nur schwer nachvollziehbar. Es mag ja auf den ersten Blick noch lobenswert erscheinen, wenn man sich für die in der Wand lebenden Vögel und Tiere einsetzt und nicht will, dass sie in ihrem Lebensraum gestört werden. Nur, wer mag dieser Begründung schon Glauben schenken, wenn man sieht, was dieser Natur sonst alles zugemutet wird? Oder hat sich etwa die Jagdgesellschaft Bettlach dafür stark gemacht, dass am 1. August keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen? Oder darf die Wandfluh künftig von den Sportflugzeugen nicht mehr überflogen werden? Oder…

Zuweilen wird es in diesem Land erschreckend eng, da wo Lichtstrahlen das Dunkle der Engstirnigkeit nicht mehr erreichen können.

Aber sprechen wir von dem, was wir sehen dürfen – und da bietet die 14. Triennale einiges. Rund 60 Künstlerinnen und Künstler aus 23 Ländern aller Kontinente zeigen Originalgraphiken. Grenchen wird vom 13. bis 28. September zum internationalen Treffpunkt aller Graphikliebhaber. Zu sehen werden in der Hauptausstellung und als Sonderschau in der Galerie Grossen auch Werke von Celestino Piatti sein. Ihm ist die Titelgeschichte dieser Ausgabe gewidmet, er konnte kürzlich seinen 75. Geburtstag feiern.

Ihr Redaktor Thomas Schärli

Leserbriefe

Neue Mittelland Zeitung vom 5. Juli 1997 – Ablehnend

Die Vision der Grenchner Triennale

Bin weltbewegendes Projekt soll die Grenzen des Normalen sprengen. Breiteren Kreisen muss das Betrachten unserer Natur nähergebracht werden, weil sie ohne Scheinwerfer nichts davon sehen. Der Welt will man das innovative Grenchen in den Augapfel schmeissen. Auffallen, anecken, in Besitz nehmen, Grenzen sprengen und verblüffen gehört zur Imageförderung des modernen Menschen. Eine Vision sieht in die Zukunft und basiert auf einer inneren Schau. Sicher müssen unser Leben, unsere Künste und auch unsere Triennale von visionären Ideen getragen werden. Kurzfristige Aufdringlichkeiten wie diese Lichtinstallation bewegen wohl im Moment Mensch und Maschinen, aber Zukunft hat solches Tun nicht, denn es fehlt ihm an Inhalt.

MARCO NARDINI, Bettlach

Neue Mittelland Zeitung vom 5. Juli 1997 – Befürworter

«Betroffen, betrübt, entrüstet»

Dem «Grenchner Tagblatt» vom 27. Juni ist zu entnehmen, das Lichtinstallati-ons-Projekt im Wandfluhgebiet des Künstlers Ueli Studer im Rahmen der Grenchner Triennale sei am Widerstand der Bürgergemeinde Bettlach, Eigentümerin des besagten Gebietes, sowie der Jäger gescheitert. Betroffen, betrübt, ja entrüstet nehme ich dies zur Kenntnis und erlaube mir deshalb einige Bemerkungen.

Erstaunt stelle ich fest, dass ein kantonaler Umweltschutz-Beauftragter den Entscheid nicht mit Argumenten des Naturschutzes begründet, sondern auf den Beschluss der Eigentümerin verweist. Mit Befremden nehme ich zur Kenntnis, dass der Vertreter der Eigentümerin, der Präsident der Bürgergemeinde, eine klare Begründung oder Argumentation schuldig bleibt. Im Dorf nach weiteren Erklärungen suchend stosse ich schliesslich überrascht auf gestandene, gutbürgerliche Bürgergemeinderäte, welche kurzum zu Umweltschützern mutierten. Bald zeigt sich, dass des Rätsels Lösung in der Verbindung Bürgergemeinde – Jäger liegt: Der Name Manfred Wyss macht die Runde – und weitere Fragen überflüssig.

Von einem Bettlacher in der Ferne séien die betroffenen Damen, Herren und Gremien an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht, dass der (zurzeit miserable) Ruf der Region über Wandfluh und Giglerbach hinausgeht, Entscheide dieser Art also unter Berücksichtigung ihrer Tragweite zu fällen sind.

KASPAR PROBST, Bettlach/Genf

    Neue Mittelland Zeitung vom 19. Juli 1997 – Befürworter

    Wandfluh! Es werde Licht – Reaktionen zum Projekt

    Wirtschafts- und Tourismustachleute, Politiker und grosse Teile der Bevölkerung klagen über das schlechte Image Grenchens und seiner Region. Hohe Arbeitslosenquoten, grosse Kriminalität, Krise: Begriffe, die in den letzten Jahren immer wieder mit dieser Region in Zusammenhang gebracht wurden. Nicht so in der Kunstszene.

    Da geniesst Grenchen noch immer einen guten Ruf. In Kunstmetropolen wie Paris, Köln, Basel oder Madrid wird man als Grenchner immer wieder auf die Grafiktriennale und auf mutige Galeristen angesprochen, die Künstlern wie etwa Raimund Gierke, Lucio Fontana, Rolf Iseli oder Emil Schumacher Ausstellungsmöglichkeiten geboten haben, lange bevor deren Werke ein weltweites Publikum gefunden haben.

    Eine ähnliche Pionierleistung wäre die Ermöglichung eines Projektes, das uns eine 160 Mio. Jahre alte Geschichte sichtbar machen lässt: die Beleuchtung der Gesteinsschichten der Wandfluh. Wie dies der «einheimische» Künstler Ueli Studer realisieren will. Schade, dass eine Minderheit dieses Vorhaben mit allen Mitteln bekämpft, dies mit der Begründung, dass 20’000 Besucher mit Photoapparaten, Videokameras, Turnschuhen und McDonalds-Abfall innerhalb von fünfmal vier Stunden von der Holzerhütte über die Burgruinen zum Bettlachberg pilgern. Man stelle sich vor, wenn dann noch ein Rind vor Schreck über die Wandfluh stürzt, ja dann gut Nacht ihr Gemsen, Rehe, Füchse, Hasen, Auerhähne, Pilzsammler und Jäger.

    Mein Kompromissvorschlag: Wir lassen die Wandfluh von Christo und Jeanne-Claude einpacken und schützen sie damit für die nächsten 160 Mio. Jahre.

    Die Jäger geben dem Wild das ewige Licht und nicht die Künstler.

    HANNES LUTERBACHER, Grenchen

    Neue Mittelland Zeitung vom 19. Juli 1997 – Gegner

    Gewisse Kreise wollen den Eindruck erwecken, nur ein paar Kleinkarierte und Hinterwäldler wären gegen das Beleuchtungsprojekt der Wandfluh. Tatsache aber ist, dass nicht nur die direkt betroffenen Eigentümer, Bürgergemeinde Bettlach sowie die Besitzer der beiden Berghöfe Brüggli, ihre Zustimmung zu diesem Projekt verweigert haben; auch die Behörden der beiden betroffenen Einwohnergemeinden Bettlach und Selzach haben negative Stellungnahmen abgegeben.

    Trotz diesen klaren Entscheiden wollen die Grenchner «Kulturbeflissenen» weiterhin an ihrem Projekt (wohlgemerkt auf fremdem Grund und Boden) festhalten und zusätzlichen Verwaltungsleerlauf betreiben, indem nun der Kanton als Vermittler eingeschaltet wird.

    Heutzutage wird unserer Jugend unter anderem hauptsächlich Mangel an Respekt und Akzeptanz gegenüber fremdem Eigentum vorgehalten. Kein Wunder, wenn die Erwachsenen diese Tugenden selbst nicht vorzuweisen haben.

    ULRICH KÖNIG, Bettlach

    Fasnachtszeitungen

    Gränchner Gosche, Fasnacht 1998

    Gäder Hächlä